
Häufig Gestellte Fragen



Muß ich einen Anwalt in Griechenland ernennen?
Ja. Anwälte erstellen den notwendigen rechtlichen Überblick und führen eine Prüfung des Rechtsanspruches auf den Grundbesitz durch. Sie stellen sicher, dass der Grundbesitz
frei ist von juristischen Hindernissen. Desweiteren stellen Anwälte sicher, dass alle fälligen Grundbesitzsteuern bezahlt werden. Wir freuen uns Sie dabei mit professioneller und unabhängiger Hilfe zu unterstützen.
Benötige ich einen Notar?
Ja. Ein öffentlich bestellter Notar ist ein Rechtsanwalt, der alle Immobilientransaktionen einschließlich des Erstellens und Überprüfens aller offiziellen Dokumente durchführt um die rechtmäßige Übertragung sicherzustellen.
Benötige ich einen Steuerberater?
Ja. Wir empfehlen einen Termin mit einem Steuerberater um sich die Steuergesetze erklären zu lassen und Ihnen bei der Steuerrückerstattung behilflich zu sein (diese sind für alle Grundbesitzer in Griechenland obligatorisch).
Benötige ich ein griechisches Bankkonto?
Ja. Alle notwendigen Zahlungen erfolgen über dieses Konto, auch um sicherzustellen, dass das Kapital zum Erwerb der Immobilie aus einem anderen Land nach Griechenland gekommen ist damit in Griechenland nicht besteuerbar ist.
Ein Bankkonto in Griechenland zu eröffnen dauert nur wenige Minuten und bedarf keiner Mindesteinlage. Alles was Sie benötigen ist ein Personalausweis oder Reisepass und Ihre Steuernummer (AFM).
Benötige ich eine Steuernummer (AFM)?
Ja. Die Steuernummer ist für alle Erwerber, einschließlich Ausländern und ständig im Ausland lebenden Einwohnern. Sie wird bei den Finanzämtern auf der Stelle kostenfrei ausgestellt. Alle Antragsteller müssen ihren Pass und die Geburtsurkunde vorlegen.Wenn Sie Ihrem Anwalt eine Generalvollmacht erteilt haben, kann er oder sie an Ihrer Stelle die Steuernummer beantragen.
Benötige ich eine Aufenthaltserlaubnis um Grundbesitz in Griechenland zu erwerben?
Nein, nicht an unseren Baustandorten für EU-Staatsangehörige.
Kann ich Grundbesitz im Namen für jemand anderen erwerben?
Ja.Sie können gemeinsam Eigentum erwerben mit Ihrem Ehepartner, im Namen Ihrer Kinder oder Erbberechtigten oder mit anderen Miterwerbern.
Muß ich jährliche Vermögenssteuern zahlen?
Das hängt vom Wert Ihres Besitzes ab. Sie müssen eine jährliche Steuer leisten wenn der veranlagte Steuerwert 243.600 € übersteigt.
Wie hoch ist der veranlagte Steuerwert?
Der veranlagte Steuerwert ist der von den griechischen Steuerbehörden geschätzte Geldwert der Immobilie. Als allgemeine Regel ist der veranlagte Steuerwert erheblich niedriger als der Kaufpreis.
Wie läuft der Erwerbsvorgang?
Der Vorgang ist schnell und unkompliziert. Wenn Sie sich für eine Immobilie entschlossen haben müssen Sie:
- sich vergewissern dass die Finanzierung für den Erwerb gesichert ist
- ihren Anwalt, den Notar und Steuerberater beauftragen
- ihre Steuernummer beantragen
- ein griechisches Bankkonto eröffnen
- den Vorvertrag mit den detaillierten Verkaufskonditionen und Zahlungsplan unterzeichnen
- 10 % Anzahlung leisten um die Immobilie zu sichern in dem sie vom Markt genommen wird; die üblichen Zahlungsweisen sind sowohl Barzahlung als auch Banküberweisung
- nach Griechenland kommen, nachdem alle Rechtsgeschäfte abgeschlossen sind (normalerweise ca. 2 Monate) um den abschließenden Vertrag zu unterzeichnen.
- Alternativ können Sie Ihrem Anwalt eine Generalvollmacht erteilen, damit er in Ihrem
Auftrag unterzeichnen kann. Mit der Fertigstellung des abschließenden Vertrages müssen alle Gebühren und Steuern bezahlt werden.
Wie hoch sind die Abschlußkosten?
Die gesamten Kosten belaufen sich inklusive aller Gebühren und Steuern auf geschätzte 13% - 15 % des Kaufpreises.